Versand
Versandbedingungen
Bodyfit Handels KG – Offizieller Gymleco Distributor
1. Willkommen – so kommt Ihr Gymleco-Equipment zu Ihnen
Schön, dass Sie sich für Gymleco entschieden haben – professionelle Fitnessgeräte des schwedischen Herstellers Fitness Trade Europe AB.
Als offizieller Gymleco-Distributor für Österreich, die Schweiz, Liechtenstein und Slowenien arbeiten wir direkt mit dem Hersteller Fitness Trade Europe AB in Eskilstuna, Schweden.
Ihr Equipment wird qualitätsgeprüft und weitgehend vormontiert ausgeliefert.
Diese Versandbedingungen gelten für Lieferungen von Gymleco-Produkten über gymleco.at und ergänzen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Betreiberin ist die Bodyfit Handels KG mit Sitz in Linz, Österreich.
2. Liefergebiet
Unser primäres Liefergebiet umfasst:
- Österreich
- Schweiz
- Liechtenstein
- Slowenien
Lieferungen in weitere Länder sind nach individueller Vereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie uns hierfür vorab.
3. Versand, Selbstabholung und eigene Spedition
Grundsätzlich stehen Ihnen – abhängig vom jeweiligen Auftrag und Lieferort – folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Selbstabholung
Die Ware kann nach vorheriger Terminvereinbarung selbst abgeholt werden.
Je nach Verfügbarkeit erfolgt die Abholung entweder aus dem Lager unserer Partnerspedition in Österreich oder nach gesonderter Vereinbarung direkt ab Werk bzw. Lager des Herstellers.
Der konkrete Abholort wird im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung angegeben.
Abholung durch eine von Ihnen beauftragte Spedition
Sie können auch eine eigene Spedition oder ein anderes Transportunternehmen mit der Abholung beauftragen.
Bitte teilen Sie uns dies bereits bei Auftragserteilung mit, damit die Bereitstellung und Abholung entsprechend koordiniert werden kann.
Lieferung durch unsere Partnerspedition
Sofern bei Auftragserteilung keine Selbstabholung oder Abholung durch eine eigene Spedition vereinbart wird, organisieren wir die Lieferung grundsätzlich über unsere Partnerspedition DSV oder einen anderen geeigneten Transportdienstleister.
Die Standardzustellung erfolgt frei Bordsteinkante.
4. Transportkosten
Geschäftskunden / Unternehmer (B2B)
Die Transportkosten trägt der Käufer.
Die tatsächlich anfallenden Speditionskosten werden von uns ohne Aufschlag 1:1 weiterverrechnet.
Transportkosten, die vorab im Angebot angegeben werden, stellen – sofern nicht ausdrücklich als Fixpreis vereinbart – unverbindliche Schätzwerte dar.
Die endgültigen Transportkosten können insbesondere durch folgende Faktoren beeinflusst werden:
- Gewicht und Volumen der Sendung
- Lieferort
- Anzahl der Geräte
- besondere Zufahrtsbedingungen
- Hebebühne oder spezielle Entladeanforderungen
- Wartezeiten
- zusätzliche Avisierungs- oder Handlingkosten
- sonstige vom Standardtransport abweichende Leistungen
Entsprechende Mehrkosten werden gesondert verrechnet.
Verbraucher (B2C)
Bei Verbrauchern werden die Transportkosten im jeweiligen Angebot bzw. vor Vertragsabschluss gesondert ausgewiesen.
Die im Angebot vereinbarten Transportkosten sind maßgeblich.
Zusätzliche Kosten können nur entstehen, wenn nach Vertragsabschluss zusätzliche Leistungen oder vom Kunden verursachte besondere Zustellbedingungen hinzukommen.
5. Lieferung frei Bordsteinkante
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung durch unsere Partnerspedition frei Bordsteinkante.
Das bedeutet, dass die Ware bis zur nächstmöglichen, mit dem Lieferfahrzeug ordnungsgemäß erreichbaren Stelle an der angegebenen Lieferadresse transportiert und dort entladen wird.
Nicht Bestandteil der Standardlieferung sind insbesondere:
- Verbringen in ein Gebäude
- Transport über Treppen
- Einbringung in Keller oder Obergeschosse
- Transport innerhalb eines Fitnessstudios oder Gebäudes
- Aufstellung am endgültigen Standort
- Montage
- Entsorgung von Verpackungsmaterial
- Abholung und Entsorgung von Altgeräten
Solche Leistungen können – sofern verfügbar – gesondert vereinbart und angeboten werden.
Altgeräte nehmen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch mit. Abholung und Entsorgung sind kostenpflichtig und werden nach Aufwand gesondert verrechnet. Gesetzliche Rücknahmepflichten bleiben unberührt.
6. Zufahrt und besondere Zustellbedingungen
Da es sich bei Gymleco-Produkten überwiegend um schwere und sperrige Speditionsware handelt, müssen besondere Gegebenheiten am Lieferort bereits vor Auftragserteilung mitgeteilt werden.
Hierzu zählen insbesondere:
- enge Straßen oder Zufahrten
- Gewichtsbeschränkungen
- Höhenbegrenzungen
- Fußgängerzonen
- fehlende Wendemöglichkeiten
- Zufahrt nur mit kleineren Fahrzeugen
- Baustellen
- zeitlich eingeschränkte Zufahrtsmöglichkeiten
- fehlende Entlademöglichkeiten
- erforderlicher Stapler oder anderes Entladegerät
Sofern solche Umstände nicht rechtzeitig bekannt gegeben werden und dadurch zusätzliche Kosten entstehen, werden diese dem Käufer gesondert verrechnet, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Bei besonders schweren Geräten kann ein geeignetes Entladegerät, beispielsweise ein Gabelstapler, erforderlich sein.
Ob ein solches Gerät notwendig ist, wird – soweit bereits bekannt – im Rahmen der Transportplanung abgestimmt.
7. Lieferzeiten
Gymleco produziert einen wesentlichen Teil seiner Geräte auftragsbezogen. Die Lieferfrist hängt daher insbesondere von Lagerbestand, Produktionsauslastung, Konfiguration, Auftragsumfang und Transportweg ab.
Die Lieferfrist nennen wir Ihnen in unserem individuellen Angebot als verbindliche Höchstfrist („Lieferung bis spätestens …“) – bei auftragsbezogen produzierten Geräten nach Rückmeldung des Herstellers; sie gilt mit Annahme des Angebots.
Bei individuell produzierten Geräten, Sonderfarben, Sonderausführungen oder größeren Projekten kann sich die Produktionszeit entsprechend verlängern.
Die im individuellen Angebot genannte Lieferfrist ist für den jeweiligen Auftrag maßgeblich.
Die im individuellen Angebot genannte Lieferzeit ist eine verbindliche Höchstfrist; ist Ihr Gerät früher versandbereit, liefern wir entsprechend früher.
Sollten sich nach Auftragserteilung wesentliche Verzögerungen ergeben, informieren wir Sie so früh wie möglich.
Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bei Lieferverzug bleiben unberührt.
8. Gefahrübergang
Beim Gefahrübergang unterscheiden wir zwischen Unternehmern und Verbrauchern.
Geschäftskunden / Unternehmer (B2B)
Bei Versand geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe der Ware an die Spedition oder die sonst mit der Versendung beauftragte Person auf den Käufer über.
Dies gilt auch dann, wenn wir den Transport über unsere Partnerspedition DSV oder einen anderen Transportdienstleister organisieren.
Bei Selbstabholung geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Käufer bzw. dessen Beauftragten über.
Verbraucher (B2C)
Wenn wir den Versand organisieren, geht die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder eine von diesem bestimmte, vom Beförderer verschiedene Person über.
Beauftragt der Verbraucher hingegen selbst einen Beförderer, ohne dabei eine von uns vorgeschlagene Beförderungsmöglichkeit zu nutzen, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an diesen Beförderer über.
Bei Selbstabholung geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Verbraucher über.
Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
9. Avisierung und Sendungsinformationen
Sofern der Transport über unsere Partnerspedition organisiert wird, erfolgt vor der Zustellung in der Regel eine Avisierung.
Die Spedition setzt sich hierzu telefonisch, per E-Mail oder auf einem anderen geeigneten Weg mit dem Empfänger in Verbindung.
Bitte stellen Sie daher sicher, dass bei Auftragserteilung eine aktuelle Telefonnummer und E-Mail-Adresse angegeben werden.
Soweit verfügbar, erhalten Sie zusätzlich entsprechende Versand- oder Sendungsinformationen.
10. Vormontierte Lieferung
Gymleco-Kraftmaschinen werden überwiegend vormontiert ausgeliefert.
Dies reduziert den Montageaufwand am Aufstellungsort erheblich.
Je nach Gerät können nach der Anlieferung dennoch Arbeiten erforderlich sein, beispielsweise:
- Entfernen der Transportverpackung
- Positionierung des Geräts
- Montage einzelner Anbauteile
- Verbindung von Gewichtsmagazinen oder Kabelzügen
- abschließende Funktionskontrolle
Einbringung, Positionierung und Montage vor Ort sind nicht Bestandteil der Standardlieferung, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
Auf Wunsch können wir Ihnen – abhängig vom Lieferort und Projektumfang – ein gesondertes Angebot für Einbringung und Montage erstellen.
11. Teillieferungen
Bei umfangreichen Aufträgen oder unterschiedlichen Produktions- und Verfügbarkeitszeiten kann eine Lieferung in mehreren Teillieferungen sinnvoll oder erforderlich sein.
Soweit möglich, werden geplante Teillieferungen bereits im Angebot oder im Rahmen der Auftragsabwicklung kommuniziert.
Bei Verbrauchern erfolgen Teillieferungen nur unter Wahrung der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
Unverhältnismäßige zusätzliche Transportkosten entstehen dem Kunden durch von uns veranlasste Teillieferungen grundsätzlich nicht, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
12. Lieferhindernisse und höhere Gewalt
Kann eine Lieferung aufgrund von Umständen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, vorübergehend nicht oder nur verspätet durchgeführt werden, informieren wir Sie über die Verzögerung und – soweit möglich – über einen neuen voraussichtlichen Liefertermin.
Hierzu können insbesondere zählen:
- Naturkatastrophen
- Krieg oder politische Unruhen
- behördliche Maßnahmen
- Streiks
- Transport- oder Logistikstörungen
- außergewöhnliche Produktionsausfälle
- Epidemien oder vergleichbare Ereignisse
- sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereiches
Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere die Rechte von Verbrauchern bei Lieferverzug, bleiben hiervon unberührt.
13. Annahme und Prüfung der Sendung
Bitte überprüfen Sie die Sendung bei Anlieferung nach Möglichkeit bereits im Beisein des Zustellers auf äußerlich erkennbare Transportschäden.
Hierzu gehören insbesondere:
- beschädigte Verpackung
- sichtbare Beschädigungen der Ware
- Dellen
- Risse
- Nässe
- beschädigte Paletten oder Transportverpackungen
Bei sichtbaren Transportschäden empfehlen wir:
- Schaden auf dem Lieferschein bzw. Transportdokument vermerken lassen.
- Beschädigung möglichst umfassend fotografieren.
- Verpackung und Ware dokumentieren.
- Uns möglichst umgehend informieren.
Kontakt:
Bodyfit Handels KG
E-Mail: info@bodyfit-shop.at
Telefon: +43 5356 90990
Bei offensichtlich erheblich beschädigten Sendungen kann es sinnvoll sein, die Annahme nur unter ausdrücklichem Schadensvorbehalt vorzunehmen oder nach Rücksprache abzulehnen.
Hinweis für Verbraucher
Die Überprüfung der Ware bei Anlieferung und die sofortige Meldung eines Transportschadens stellen lediglich Empfehlungen dar.
Gesetzliche Gewährleistungs- und Verbraucherrechte werden dadurch nicht eingeschränkt.
14. Nicht zustellbare Sendungen
Kann eine Lieferung trotz ordnungsgemäßer Versandvorbereitung und Avisierung aus Gründen nicht zugestellt werden, die vom Empfänger zu vertreten sind, können zusätzliche Kosten entstehen.
Dies betrifft beispielsweise:
- falsche oder unvollständige Lieferadresse
- nicht mitgeteilte Zufahrtsbeschränkungen
- niemand zur vereinbarten Lieferzeit anwesend
- unberechtigte Annahmeverweigerung
- fehlende notwendige Entlademöglichkeit
Tatsächlich entstehende Mehrkosten, insbesondere für erneute Zustellung, Rücktransport, Wartezeiten oder Zwischenlagerung, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
15. Besonderheiten bei Speditionsware
Gymleco-Geräte sind professionelle Fitnessgeräte und aufgrund von Gewicht und Abmessungen überwiegend Speditionsware.
Bitte beachten Sie deshalb insbesondere:
Terminvereinbarung
Die Zustellung erfolgt in der Regel nach vorheriger Avisierung.
Bitte sorgen Sie dafür, dass zum vereinbarten Zeitpunkt eine zur Warenannahme berechtigte Person anwesend ist.
Zufahrt
Die Lieferadresse muss mit einem für die jeweilige Sendung geeigneten Lieferfahrzeug erreichbar sein.
Besondere Zufahrtsbeschränkungen müssen uns bereits vor Auftragserteilung bekannt gegeben werden.
Entladung
Je nach Größe und Gewicht der Lieferung kann zur Entladung ein geeignetes Hilfsmittel erforderlich sein.
Falls besondere Entladevoraussetzungen bestehen, stimmen wir diese im Rahmen der Transportorganisation nach Möglichkeit vorab mit Ihnen ab.
Einbringung
Das Verbringen der Geräte von der Bordsteinkante in Gebäude oder Trainingsräume ist nicht Bestandteil der Standard-Speditionslieferung.
Hierfür ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.
16. Rücksendungen bei Verbrauchern
Sofern einem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht und er dieses wirksam ausübt, richten sich Rücksendung und Rücksendekosten nach unserer jeweils gültigen Widerrufsbelehrung.
Bitte beachten Sie, dass Gymleco-Geräte aufgrund von Größe und Gewicht in der Regel per Spedition zurückgesendet werden müssen und hierdurch erhebliche Transportkosten entstehen können.
Die Einzelheiten zum Widerrufsrecht, zu möglichen Ausnahmen und zu den Rücksendekosten finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.
Bei mangelhafter Ware oder einer von uns zu vertretenden Falschlieferung bleiben die gesetzlichen Rechte unberührt.
17. Zoll, Einfuhr und Abgaben
Lieferungen innerhalb der Europäischen Union
Bei Lieferungen innerhalb der Europäischen Union fallen grundsätzlich keine Einfuhrzölle im klassischen Sinn an.
Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach dem jeweiligen Lieferland, dem Status des Kunden und den gesetzlichen Bestimmungen.
Lieferungen in die Schweiz und nach Liechtenstein
Bei Lieferungen in die Schweiz und nach Liechtenstein sind die jeweiligen Einfuhr-, Mehrwertsteuer- und Abwicklungsvorschriften zu beachten.
Bei Industrieprodukten erhebt die Schweiz grundsätzlich keine Einfuhrzölle mehr. Dennoch können insbesondere folgende Kosten oder Abgaben anfallen:
- Einfuhrmehrwertsteuer
- Verzollungs- bzw. Abfertigungsgebühren
- Gebühren des Transportdienstleisters
- sonstige behördliche oder logistische Gebühren
Welche Kosten vom Käufer zu tragen sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot sowie der konkret vereinbarten Liefer- und Versandart.
Bei einer vom Käufer selbst organisierten Abholung bzw. Spedition ist der Käufer für die von ihm zu veranlassende Transport- und Einfuhrabwicklung verantwortlich.
Wird der Transport durch uns bzw. unsere Partnerspedition organisiert, erfolgt die Abwicklung entsprechend der im Angebot vereinbarten Versandkonditionen.
18. Verpackung und Transport
Gymleco-Produkte werden für den Transport entsprechend ihrer Größe und Beschaffenheit professionell verpackt.
Je nach Gerät und Lieferumfang kommen unter anderem Paletten, Schutzfolien, Kantenschutz und weiteres Sicherungsmaterial zum Einsatz.
Bei Geschäftskunden geht das Transportrisiko entsprechend Abschnitt 8 mit Übergabe an die Spedition über.
Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gefahrübergang gemäß Abschnitt 8.
19. Individuelle Vereinbarungen
Bei größeren Projekten, kompletten Studioausstattungen, Sonderanfertigungen oder besonderen logistischen Anforderungen können individuelle Transport-, Liefer-, Einbringungs- und Montagevereinbarungen getroffen werden.
Die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbarten Konditionen gehen diesen allgemeinen Versandbedingungen vor, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
20. Ergänzende Bedingungen
Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bodyfit Handels KG.
Bei Widersprüchen zwischen diesen allgemeinen Versandbedingungen und einer ausdrücklich im individuellen Angebot vereinbarten Versand- oder Lieferbedingung geht die individuelle Vereinbarung vor, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Für Verbraucher bleiben zwingende gesetzliche Rechte stets unberührt.
Stand: Oktober 2026
Bodyfit Handels KG
Wiener Straße 190
4020 Linz
Österreich
E-Mail: info@bodyfit-shop.at
www.gymleco.at