AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bodyfit Handels KG — Offizieller Gymleco Distributor
für Österreich, Schweiz, Liechtenstein und Slowenien

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen und der Bodyfit Handels KG (nachfolgend „wir“ oder „Bodyfit“) als offiziellem Gymleco-Distributor für Österreich, die Schweiz, Liechtenstein und Slowenien. Sie gelten für alle Verträge über die Lieferung von Fitnessgeräten und Zubehör der Marke Gymleco, die über unsere Plattform gymleco.at oder auf anderem Wege geschlossen werden.

Als Verbraucher gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 1 Abs 1 Z 2 KSchG). Als Unternehmer gilt jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 1 UGB).

Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender AGB unsere Leistung vorbehaltlos erbringen.

Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen eines mit Ihnen geschlossenen Vertrags eine individuelle Regelung enthalten, so geht diese der AGB-Regelung vor.

2. Ihr Kundenkonto

Auf unserer Plattform gymleco.at haben Sie die Möglichkeit, ein persönliches Kundenkonto anzulegen. Damit können Sie Anfragen verwalten, Angebote einsehen und Ihre Projekthistorie nachverfolgen.

Ihre Zugangsdaten sind vertraulich. Für Aktivitäten, die über Ihr Kundenkonto vorgenommen werden, sind Sie verantwortlich, sofern Sie die unbefugte Nutzung nicht zu vertreten haben.

Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch oder bei Verstoß gegen diese AGB behalten wir uns das Recht vor, Ihr Kundenkonto vorübergehend zu sperren oder zu löschen.

3. Vertragsschluss & Vertragsbindung

Die Darstellung unserer Produkte auf gymleco.at stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Einladung, eine Anfrage an uns zu richten (invitatio ad offerendum).

Der Vertragsschluss erfolgt in folgenden Schritten:

·       Schritt 1 — Ihre Anfrage: Sie übermitteln uns eine Anfrage zu den gewünschten Produkten. Diese Anfrage ist für Sie unverbindlich und kostenlos.

·       Schritt 2 — Unser individuelles Angebot: Wir erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot mit Produktspezifikationen, Preisen, Lieferkonditionen und Zahlungsbedingungen. Unsere Angebote sind — sofern nicht anders angegeben — 30 Tage gültig.

·       Schritt 3 — Ihre Annahme: Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie unser Angebot innerhalb der Angebotsfrist schriftlich (per E-Mail genügt) annehmen. Mit Ihrer Annahme bestätigen Sie, dass Sie diese AGB zur Kenntnis genommen haben und akzeptieren.

·       Schritt 4 — Unsere Auftragsbestätigung: Nach Eingang Ihrer Annahme erhalten Sie eine schriftliche Auftragsbestätigung als verbindliche Dokumentation des Vertragsinhalts.

Vertragssprache ist Deutsch. Sollte uns ein offensichtlicher Tipp- oder Druckfehler bei einer Preisangabe unterlaufen (§ 871 ABGB), behalten wir uns vor, Sie darüber zu informieren und Ihnen den korrekten Preis anzubieten.

3.1 Vertragsbindung

WICHTIG FÜR GESCHÄFTSKUNDEN: Mit Ihrer Annahme unseres Angebots (Schritt 3) ist der Vertrag beidseitig verbindlich geschlossen; die Auftragsbestätigung dokumentiert den Vertragsinhalt. Eine einseitige Lösung durch den Kunden ist ausgeschlossen, sofern nicht individuell schriftlich vereinbart.

3.2 Stornierung / Rücktritt durch den Käufer

Für Verbraucher gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere das Widerrufsrecht nach FAGG sowie die Rechte bei Lieferverzug und Mängeln); eine Stornoentschädigung wird Verbrauchern nicht verrechnet. Für Unternehmer gilt: Eine Stornierung nach Vertragsschluss ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung möglich. Im Falle einer von uns genehmigten Stornierung gelten folgende Regelungen:

·       Stornoentschädigung: Der Käufer hat eine pauschale Stornoentschädigung in Höhe von 30 % des Netto-Auftragswerts zu leisten. Dem Käufer steht der Nachweis frei, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.

·       Tatsächliche Kosten: Darüber hinaus sind sämtliche bereits entstandenen Kosten (insbesondere Transport, Produktion, Planung, Materialbestellung) vollständig zu ersetzen, soweit diese die Pauschale übersteigen.

·       Sonderanfertigungen: Für Produkte, die auf individuelle Kundenspezifikation gefertigt werden (Sonderfarben, Sondermaße, Sonderkonfigurationen), ist eine Stornierung nach Produktionsbeginn ausnahmslos ausgeschlossen.

Der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens bleibt uns vorbehalten.

4. Preise, Zahlung & Eigentumsvorbehalt

4.1 Preise

Alle Preise werden in unserem individuellen Angebot ausgewiesen. Für Geschäftskunden (Unternehmer) verstehen sich die Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Für Verbraucher werden die Preise als Bruttopreise ausgewiesen.

Transport- und Lieferkosten sind nicht im Produktpreis enthalten und werden im Angebot gesondert ausgewiesen. Bei Lieferungen in die Schweiz und nach Liechtenstein können insbesondere Einfuhrmehrwertsteuer sowie Verzollungs- bzw. Abfertigungsgebühren anfallen. Welche dieser Kosten vom Käufer zu tragen sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der vereinbarten Liefer- und Versandart.

4.2 Zahlungsoptionen

Wir bieten folgende Zahlungsmöglichkeiten an:

Option A — Standardzahlung:

50 % des Kaufpreises bei Bestellung (Anzahlung), 50 % vor Auslieferung der Ware. Die Auslieferung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.

Gegenüber Verbrauchern ist die zweite Teilzahlung fällig, sobald die Ware zur Auslieferung bereitsteht.

Option B — Inhouse-Finanzierung (Ratenkauf, nur für Unternehmer):

Ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 1 UGB (B2B): 40 % Anzahlung bei Bestellung, Restbetrag als zinsfreier Ratenkauf mit einer Laufzeit von bis zu 60 Monaten. Die Inhouse-Finanzierung wird in einem separaten Ratenkaufvertrag geregelt, der ergänzend zu diesen AGB gilt. Die Konditionen (Ratenhöhe, Laufzeit, Fälligkeit) werden individuell vereinbart.

Option C — Externe Finanzierung / Leasing (nur für Unternehmer):

Ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 1 UGB (B2B): Finanzierung oder Leasing über einen externen Zahlungsanbieter (z. B. DLL oder vergleichbare Institute). In diesem Fall gelten die Bedingungen des jeweiligen Finanzierungspartners. Der Kaufvertrag zwischen Ihnen und uns bleibt davon unberührt — unsere Liefer- und Leistungspflicht besteht gegenüber Ihnen, nicht gegenüber dem Finanzierungspartner.

Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung oder SEPA-Lastschrift auf das in der Rechnung angegebene Konto. Andere Zahlungsmittel werden nicht akzeptiert.

4.3 Zahlungsverzug

Für Unternehmer gilt: Zahlungspflichten bestehen unabhängig von etwaigen Lieferverzögerungen, Reklamationen oder sonstigen Streitigkeiten. Ein Zahlungsrückbehalt oder eine Zahlungseinstellung wegen behaupteter Mängel, Lieferverzögerungen oder sonstiger Einwendungen ist — außer bei rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Gegenforderungen — nicht zulässig. Verbrauchern stehen die gesetzlichen Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte uneingeschränkt zu.

Bei Zahlungsverzug gelten folgende Konsequenzen:

·       Verzugszinsen für Verbraucher: 4 % p.a. gemäß § 1000 ABGB.

·       Verzugszinsen für Unternehmer: Basiszinssatz + 9,2 Prozentpunkte (§ 456 UGB). Zusätzlich können wir eine Pauschale von EUR 40,00 für Betreibungskosten geltend machen (§ 458 UGB).

·       Mahnkosten: Im Fall einer Mahnung können wir die tatsächlich angefallenen Mahnkosten in angemessener Höhe geltend machen.

·       Inkasso- und Rechtskosten: Der Käufer ersetzt die zur zweckentsprechenden Betreibung notwendigen Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten, soweit sie in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen (§ 1333 Abs. 2 ABGB).

4.4 Terminverlust (Fälligstellung)

Bei Ratenzahlung (Inhouse-Finanzierung, nur für Unternehmer): Gerät der Käufer mit zwei aufeinanderfolgenden Raten oder insgesamt drei Raten in Verzug, wird die gesamte Restschuld sofort und in voller Höhe fällig (Terminverlust).

Bei Standardzahlung: Wird die zweite Teilzahlung (50 % vor Auslieferung) nicht fristgerecht geleistet, sind wir berechtigt, die Auslieferung zurückzuhalten und nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Gegenüber Unternehmern können wir in diesem Fall pauschalen Schadenersatz in Höhe von 30 % des Netto-Auftragswerts verlangen (entsprechend § 3.2); dem Käufer steht der Nachweis frei, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist, uns der Nachweis eines höheren. Die bereits geleistete Anzahlung wird abzüglich dieses Betrags zurückerstattet; dieselben Kosten werden nicht doppelt verrechnet. Gegenüber Verbrauchern verrechnen wir keine pauschale Entschädigung; es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

4.5 Aufrechnung

Eine Aufrechnung durch den Käufer ist ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns ausdrücklich anerkannt ist. Verbraucher können darüber hinaus mit Gegenforderungen aufrechnen, die im rechtlichen Zusammenhang mit ihrer Verbindlichkeit stehen, sowie im Fall unserer Zahlungsunfähigkeit (§ 6 Abs. 1 Z 8 KSchG).

4.6 Abtretung

Wir sind berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag jederzeit an Dritte abzutreten, insbesondere an Banken, Finanzierungs- oder Inkassopartner. Der Käufer wird über eine Abtretung informiert.

4.7 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen (Zinsen, Kosten) bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.

·       Der Käufer darf die Ware weder verpfänden noch sicherungsübereignen.

·       Der Käufer ist verpflichtet, die Ware ausreichend zu versichern und uns den Versicherungsnachweis auf Verlangen vorzulegen.

·       Zugriffe Dritter (Pfändung etc.) sind uns unverzüglich zu melden.

·       Nutzung: Der Käufer ist zur Nutzung der Ware vor vollständiger Bezahlung nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt und hat diese pfleglich zu behandeln. Eine Weitergabe oder Nutzung durch Dritte bedarf unserer Zustimmung.

·       Der Käufer trägt sämtliche Risiken aus dem Betrieb der Ware.

Die Pflichten zu Versicherung, Nutzung im Geschäftsbetrieb und Risikotragung gelten nur gegenüber Unternehmern; Verbraucher haben die Ware bis zur vollständigen Bezahlung pfleglich zu behandeln.

4.8 Herausgabe und Zugangsrecht bei Verzug

HERAUSGABERECHT: Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu verlangen. Zu diesem Zweck ist der Käufer verpflichtet, uns oder unseren Beauftragten Zugang zu den Geschäftsräumen während der üblichen Geschäftszeiten zu gewähren.

·       Sämtliche Kosten der Demontage, des Abtransports sowie einer allfälligen Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands trägt der Käufer.

·       Für die Dauer eines Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, eine angemessene Nutzungsentschädigung zu verlangen.

·       Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern wir nicht ausdrücklich den Rücktritt erklären.

Punkt 4.8 gilt nur gegenüber Unternehmern; von Verbrauchern verlangen wir die Ware nur nach Rücktritt vom Vertrag unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zurück.

4.9 Unabhängigkeit der Zahlungspflicht

Gegenüber Unternehmern gilt: Die Zahlungspflicht des Käufers besteht unabhängig von:

·       Lieferverzögerungen gleich welcher Art (auch bei höherer Gewalt)

·       Behaupteten oder tatsächlichen Mängeln — der Käufer ist auf seine Gewährleistungsrechte verwiesen, die separat geltend zu machen sind

·       Streitigkeiten über Vertragsinhalte, Lieferumfang oder sonstige Einwendungen

·       Verzögerungen, die durch den Hersteller, Speditionen oder sonstige Dritte verursacht werden

Der Käufer (Unternehmer) ist nicht berechtigt, Zahlungen mit der Begründung zurückzuhalten, dass die Ware noch nicht geliefert oder mangelhaft sei, sofern die Ware bereits bereitgestellt oder übergeben wurde. Einwendungen und Ansprüche sind auf dem gesetzlich vorgesehenen Weg geltend zu machen — nicht durch Zahlungseinstellung.

Für Verbraucher gilt dieser Punkt 4.9 nicht; ihre gesetzlichen Rechte, die Zahlung zu verweigern oder zurückzubehalten (insbesondere § 1052 ABGB), bleiben uneingeschränkt bestehen.

5. Lieferung & Versand

Gymleco-Produkte stammen vom Hersteller Fitness Trade Europe AB (Eskilstuna, Schweden) und werden – je nach Verfügbarkeit – ab Werk bzw. Lager des Herstellers oder aus dem Lager unserer Partnerspedition in Österreich geliefert. Gymleco-Kraftmaschinen werden überwiegend vormontiert ausgeliefert.

Je nach Auftrag und Lieferort kann die Ware nach Terminvereinbarung selbst abgeholt, durch eine vom Käufer beauftragte Spedition abgeholt oder durch unsere Partnerspedition DSV bzw. einen anderen geeigneten Transportdienstleister geliefert werden. Wird bei Auftragserteilung keine Abholung vereinbart, organisieren wir die Lieferung. Die Standardzustellung erfolgt frei Bordsteinkante; Verbringen in Gebäude, Aufstellung und Montage sind darin nicht enthalten.

Für Unternehmer werden die tatsächlich anfallenden Transportkosten ohne Aufschlag 1:1 weiterverrechnet; im Angebot genannte Transportkosten sind – sofern nicht ausdrücklich als Fixpreis vereinbart – unverbindliche Schätzwerte. Für Verbraucher sind die im Angebot bzw. vor Vertragsabschluss ausgewiesenen Transportkosten maßgeblich.

Detaillierte Informationen zu Liefergebiet, Transportkosten, Lieferzeiten, Zustellbedingungen, Speditionsware sowie Zoll und Einfuhr finden Sie in unseren separaten Versandbedingungen auf gymleco.at.

5.1 Gefahrübergang

Für Unternehmer: Bei Versand geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an die Spedition oder die sonst mit der Versendung beauftragte Person auf den Käufer über – auch dann, wenn wir den Transport über unsere Partnerspedition oder einen anderen Transportdienstleister organisieren. Bei Selbstabholung geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Käufer bzw. dessen Beauftragten über.

Für Verbraucher: Organisieren wir den Versand, geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten über (§ 7b KSchG). Beauftragt der Verbraucher selbst einen Beförderer, ohne eine von uns vorgeschlagene Beförderungsmöglichkeit zu nutzen, geht die Gefahr mit Übergabe an diesen Beförderer über. Bei Selbstabholung geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Verbraucher über.

5.2 Liefertermine

Die Lieferfrist nennen wir Ihnen in unserem individuellen Angebot als verbindliche Höchstfrist („Lieferung bis spätestens …“); sie gilt mit Annahme des Angebots. Ein Fixgeschäft im Sinne des § 919 ABGB liegt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung vor.

Für Unternehmer gilt: Lieferverzögerungen berechtigen den Käufer weder zum Rücktritt noch zu Schadenersatz, sofern kein grobes Verschulden des Verkäufers vorliegt. Insbesondere berechtigen Verzögerungen durch den Hersteller, Speditionen, Reedereien oder sonstige Dritte NICHT zur Zahlungseinstellung, zum Rücktritt oder zu Schadenersatzansprüchen gegen uns. Für Verbraucher bleiben die zwingenden gesetzlichen Rechte bei Lieferverzug unberührt.

Selbstbelieferungsvorbehalt (nur gegenüber Unternehmern): Lieferungen erfolgen vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Vorlieferanten, sofern wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und die Nichtbelieferung nicht zu vertreten haben; bereits geleistete Zahlungen erstatten wir in diesem Fall unverzüglich.

5.3 Abnahme

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware abzunehmen und ein Abnahmeprotokoll zu unterzeichnen. Gegenüber Unternehmern gilt die Abnahme als erfolgt, wenn (gegenüber Verbrauchern gibt es keine Abnahmefiktion; ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt):

·       die Ware betriebsbereit ist

·       der Käufer nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung reagiert

·       vereinbarte Abnahmetermine nicht wahrgenommen werden

·       notwendige Voraussetzungen vor Ort fehlen (Strom, Fläche, Zugang) und die Verzögerung vom Käufer zu vertreten ist

Annahmeverzug: Verzögert der Käufer die Abnahme schuldhaft, ersetzt er die daraus tatsächlich entstehenden, angemessenen Kosten (Standgeld, Lagerkosten, zusätzliche Aufwendungen).

Gegenüber Verbrauchern bestätigt das Abnahmeprotokoll nur die Übergabe; die Unterschrift ist kein Verzicht auf Rechte.

6. Widerrufsrecht

Als Verbraucher steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung einschließlich des Muster-Widerrufsformulars finden Sie als separates Dokument auf gymleco.at und in Ihrer Auftragsbestätigung.

6.1 Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht besteht unter anderem nicht bei (§ 18 FAGG):

·       Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden (Sonderfarben, Sondermaße, individuelle Konfigurationen, Studioplanungen)

·       Waren, die nach Lieferung untrennbar mit anderen Gütern vermischt oder fest installiert wurden

FÜR GESCHÄFTSKUNDEN: Für Unternehmer besteht KEIN gesetzliches Widerrufsrecht. Ein vertragliches Rückgaberecht wird NICHT eingeräumt. Jede Bestellung ist nach Vertragsschluss bindend (siehe § 3.1).

6.2 Wertersatz und Rücksendung

Bei Widerruf (nur Verbraucher) tragen Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung. Die geschätzten Rücksendekosten für Gymleco-Speditionsware betragen höchstens EUR 600,00 (Österreich, Slowenien) bzw. höchstens EUR 900,00 (Schweiz, Liechtenstein, zuzüglich allfälliger Kosten der Ausfuhr- und Zollabwicklung). Für einen Wertverlust durch über die Prüfung hinausgehende Nutzung müssen wir Wertersatz berechnen (§ 15 Abs 4 FAGG).

7. Gewährleistung & Mängelhaftung

7.1 Für Verbraucher

Für Verbraucher gilt das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG). Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei (2) Jahre ab Übergabe. Innerhalb des ersten Jahres ab Übergabe wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag (§ 11 VGG).

Wird die Ware innerhalb der Gewährleistungsfrist im Rahmen der Gewährleistung verbessert (repariert), verlängert sich die Gewährleistungsfrist für diese Ware einmalig um zwölf (12) Monate (§ 10 Abs. 2a VGG; Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz, WaRUG). Dies gilt für Verträge, die ab dem 1. Oktober 2026 geschlossen werden.

7.2 Für Unternehmer

Für Unternehmer gilt eine verkürzte Gewährleistungsfrist von einem (1) Jahr ab Ablieferung (abweichend von den §§ 922 ff ABGB). Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei uns. Es gilt die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 UGB: Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Ablieferung, schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Bei Versäumung gilt die Ware als genehmigt.

Kein Mangel liegt vor bei:

·       Geringfügigen optischen Abweichungen

·       Transportbedingten Spuren ohne Funktionsbeeinträchtigung

·       Serien- oder produktionsbedingten Abweichungen innerhalb üblicher Toleranzen

Wichtig: Gewährleistungsansprüche sind separat geltend zu machen und berechtigen NICHT zur Zahlungseinstellung oder zum Zahlungsrückbehalt (siehe § 4.9).

7.3 Herstellergarantie Gymleco

Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gewährt der Hersteller Fitness Trade Europe AB (Gymleco), Klargöringsvägen 4, 635 06 Eskilstuna, Schweden, eine freiwillige Herstellergarantie. Ihre Dauer richtet sich nach der Garantieliste des Herstellers und ist je Komponente verschieden (zum Beispiel Maschinenkomponenten außer Verschleißteile 10 Jahre, Polster und andere Verschleißteile 1 Jahr). Inhalt, Bedingungen, räumlicher Geltungsbereich und Geltendmachung stehen auf unserer Seite Garantie. Die Herstellergarantie schränkt Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht ein.

8. Individuelle Angebote & Projektplanung

Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Planung Ihres Gyms. Alle von uns erstellten Planungen, Layouts, Konzepte und Visualisierungen bleiben bis zur Auftragserteilung unser geistiges Eigentum. Eine Weitergabe an Dritte oder Verwendung für Fremdbestellungen ist nicht gestattet.

Persönliche Vor-Ort-Beratungen und Aufmaße sind kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach Standort und Projektumfang und werden vorab vereinbart. Bei anschließender Auftragserteilung wird der Betrag vollständig auf Ihren Einkauf angerechnet.

9. Montage & Installation

Gymleco-Kraftmaschinen werden überwiegend vormontiert ausgeliefert. Je nach Gerät können nach der Anlieferung dennoch Arbeiten erforderlich sein, etwa das Entfernen der Transportverpackung, die Positionierung, die Montage einzelner Anbauteile oder die Verbindung von Gewichtsmagazinen und Kabelzügen. Einbringung, Positionierung, Montage und Einweisung sind nicht Bestandteil der Standardlieferung, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen dafür – abhängig von Lieferort und Projektumfang – ein gesondertes Angebot.

Der Käufer hat sicherzustellen, dass alle technischen und baulichen Voraussetzungen erfüllt sind (Zufahrt, Zugang, Fläche, Bodenbelag, Strom). Verzögerungen oder Mehraufwand durch fehlende Voraussetzungen gehen zu Lasten des Käufers.

Gegenüber Verbrauchern werden nur die tatsächlich entstandenen, angemessenen Kosten verrechnet, soweit der Verbraucher den Mehraufwand zu vertreten hat.

10. Haftung

10.1 Unbeschränkte Haftung

Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) sowie bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie.

10.2 Beschränkte Haftung

Gegenüber Verbrauchern haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen ohne Einschränkung.

Für Unternehmer: Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt und auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf den Wert der betreffenden Bestellung. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Betriebsunterbrechung und Nutzungsausfall ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.

10.3 Bestimmungsgemäßer Gebrauch

Gymleco-Fitnessgeräte sind für den professionellen Einsatz in Innenräumen konzipiert. Wir haften nicht für Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, nicht autorisierte Modifikationen oder Reparaturen durch Dritte.

11. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit aufzuschieben. Hierzu zählen insbesondere: Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, Pandemien, Naturkatastrophen, Kriege, Transportstörungen, Lieferkettenstörungen und sonstige unvorhersehbare, unvermeidbare Ereignisse.

Wir informieren Sie unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer.

Dauert die Behinderung länger als vier (4) Wochen, sind sowohl Sie als auch wir berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteils vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir unverzüglich.

KLARSTELLUNG: Höhere Gewalt und Lieferverzögerungen befreien den Käufer NICHT von seiner Zahlungspflicht für bereits gelieferte, bereitgestellte oder produzierte Ware. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig von etwaigen Lieferhindernissen bei Teillieferungen oder Folgelieferungen.

Für Verbraucher bleiben die gesetzlichen Rechte bei Lieferverzug (insbesondere Rücktritt nach angemessener Nachfrist, § 918 ABGB, § 7a KSchG) unberührt; die Klarstellung zur Zahlungspflicht gilt nur gegenüber Unternehmern.

12. Kommunikation, Streitbeilegung & Reputationsschutz

12.1 Kommunikation

Wir kommunizieren mit Ihnen per E-Mail. Mit der Auftragserteilung stimmen Sie der elektronischen Kommunikation für alle vertragsrelevanten Mitteilungen zu.

12.2 Pflicht zur direkten Klärung

Wir setzen auf eine partnerschaftliche Geschäftsbeziehung. Sollte es einmal zu Unstimmigkeiten kommen, verpflichten sich beide Parteien, den Streit zunächst direkt und vertraulich zu klären.

Wir freuen uns, wenn Sie uns bei Unstimmigkeiten zuerst direkt kontaktieren – meist finden wir gemeinsam rasch eine Lösung. Ihr Recht auf Bewertungen, Beschwerden und freie Meinungsäußerung bleibt davon selbstverständlich unberührt.

Gegenüber Verbrauchern ist dies eine Bitte und keine Verpflichtung; der Rechtsweg steht jederzeit offen.

12.3 Schutz vor geschäftsschädigenden Äußerungen

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, während und nach der Geschäftsbeziehung keine unwahren, irreführenden oder geschäftsschädigenden Tatsachenbehauptungen über die jeweils andere Partei aufzustellen oder zu verbreiten.

Dies umfasst insbesondere:

·       Unwahre öffentliche Bewertungen (Google, Social Media, Branchenforen etc.)

·       Verbreitung unwahrer Tatsachen gegenüber Geschäftspartnern, Lieferanten, Herstellern oder anderen Kunden

·       Geschäftsschädigende Äußerungen gegenüber potenziellen Kunden mit dem Ziel, unsere Geschäftstätigkeit zu beeinträchtigen

Bei nachweislich unwahren und geschäftsschädigenden Tatsachenbehauptungen behalten wir uns die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen vor (§§ 1330, 1295 ABGB sowie § 7 UWG).

Klarstellung: Das Recht auf freie Meinungsäußerung und sachliche, wahrheitsgemäße Kritik bleibt selbstverständlich unberührt. Diese Klausel richtet sich ausschließlich gegen nachweislich unwahre Tatsachenbehauptungen und kreditschädigende Aussagen.

Gegenüber Verbrauchern gilt dieser Punkt ausschließlich für unwahre Tatsachenbehauptungen im Sinne des § 1330 ABGB; wahre Tatsachen und Werturteile bleiben uneingeschränkt zulässig.

12.4 Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen aus der Geschäftsbeziehung (insbesondere Preise, Konditionen, Projektdetails, interne Korrespondenz) vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern nicht eine gesetzliche Verpflichtung oder unsere ausdrückliche Zustimmung vorliegt.

Punkt 12.4 gilt nur gegenüber Unternehmern.

12.5 Online-Streitbeilegung

Die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der Europäischen Kommission wurde mit Wirkung zum 20. Juli 2025 eingestellt (Verordnung (EU) 2024/3228).

Wir sind derzeit weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des AStG teilzunehmen.

13. Datenschutz & Bonität

Ausführliche Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf gymleco.at.

Hinweis für Geschäftskunden: Zur Vertragsabwicklung und zur Bonitätsprüfung können wir Ihre Daten verarbeiten und an Auskunfteien, Banken, Kreditversicherer und Inkassounternehmen (z. B. KSV1870) übermitteln; Rechtsgrundlage ist die Vertragserfüllung bzw. unser berechtigtes Interesse am Schutz vor Zahlungsausfällen (Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO). Wir behalten uns vor, vor Vertragsschluss oder vor Lieferung eine Bonitätsprüfung durchzuführen und bei negativem Ergebnis Vorkasse zu verlangen oder den Auftrag abzulehnen.

14. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern lässt diese Rechtswahl den Schutz jener zwingenden Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, die nach den jeweils anwendbaren kollisionsrechtlichen Vorschriften nicht durch Rechtswahl ausgeschlossen werden dürfen.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände (§ 14 KSchG).

Für Unternehmer: Ausschließlicher Gerichtsstand ist Linz (Österreich). Die unterlegene Partei trägt sämtliche Kosten der Rechtsverfolgung einschließlich der Kosten der anwaltlichen Vertretung.

15. Schlussbestimmungen

·       Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

·       Für Unternehmer: Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

·       Für Verbraucher: An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

·       Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Für operative Mitteilungen genügt Textform (insbesondere E-Mail).

·       Gegenüber Unternehmern bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Gegenüber Verbrauchern gilt § 10 Abs. 3 KSchG: Auch mündliche Zusagen unserer Mitarbeiter sind wirksam; wir empfehlen, Vereinbarungen schriftlich festzuhalten.

Stand: Oktober 2026

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